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   VGH Hessen, 17.05.2016 - 1 A 1949/14.Z   

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VGH Hessen, 17.05.2016 - 1 A 1949/14.Z (https://dejure.org/2016,11848)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.05.2016 - 1 A 1949/14.Z (https://dejure.org/2016,11848)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Mai 2016 - 1 A 1949/14.Z (https://dejure.org/2016,11848)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 14.05.2014 - 2 B 96.13

    Zum soldatengesetzlichen Dienstzeitbegriff; erneutes Aufgreifen

    Auszug aus VGH Hessen, 17.05.2016 - 1 A 1949/14
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 49 Abs. 4 SG (vgl. etwa Beschluss vom 14. Mai 2014 - 2 B 96/13 -, juris, Rdnr. 7 f.) kann insoweit ohne weiteres auf die Fälle des § 56 Abs. 4 SG übertragen werden.

    Das Gericht schließe sich der vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 14. Mai 2014 - 2 B 96/13 - (juris Rdnr. 7 f.) geäußerten Auffassung an.

    Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Ansbach in seinem Urteil vom 22. November 2011 - AN 15 K 11.00904 - seien ungeachtet der Tatsache, dass das Urteil vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgehoben und die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 14. Mai 2014 - 2 B 96/13 - zurückgewiesen worden sei, auch für das vorliegende Verfahren relevant.

    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 49 Abs. 4 SG (BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2014 - 2 B 96/13 -, juris, Rdnr. 7 f.) auf § 56 Abs. 4 SG übertragen werden könne und keine triftigen Gründe dafür ersichtlich seien, hinsichtlich des Sanktionscharakters der Erstattungsvorschrift zwischen Berufs- und Zeitsoldaten zu differenzieren, ist zutreffend.

  • VG Schleswig, 06.03.2014 - 12 A 130/13

    Rückforderung von Ausbildungskosten von aus dem Soldatenverhältnis vorzeitig

    Auszug aus VGH Hessen, 17.05.2016 - 1 A 1949/14
    Die im Urteil des Schleswig7Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 6. März 2014 - 12 A 130/13 - vertretene Auffassung, die nicht7lineare Bewertung der Bleibeverpflichtung erscheine in Bezug auf Humanmediziner willkürlich, überzeuge nicht.

    Ferner lägen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung auch darin begründet, dass das Verwaltungsgericht die Entscheidung des Schleswig7Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 14. April 2014 - 12 A 130/13 - nicht beachtet habe.

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung ergeben sich auch nicht daraus, dass das Verwaltungsgericht nicht der Entscheidung des Schleswig7Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 6. März 2014 - 12 A 130/13 - gefolgt ist und eine nichtlineare Berechnung der Abdienzeit gebilligt hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 1 A 930/14

    Erhebung von Stundungszinsen für die Zeit vor Eintritt der Bestandskraft eines

    Auszug aus VGH Hessen, 17.05.2016 - 1 A 1949/14
    Sie findet ebenfalls ihre Bestätigung in sonstiger obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG NRW, Urteil vom 1. Juni 2015 - 1 A 930/14 -, juris, Rdnr. 28 ff.).

    Die Kondition für Baufinanzierungskredite geben indes keinen geeigneten Anhalt für eine noch ermessensgerechte Festlegung der Zinshöhe, da es sich bei der Stundung der Rückzahlung von Ausbildungskosten nicht um einen derartigen Kredit handelt (Hess. VGH a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 1. Juni 2015 - 1 A 930/14 -, juris, Rdnr. 65).

  • VG Ansbach, 22.11.2011 - AN 15 K 11.00904

    Die durch ein Studium ausgelöste Mindestdienstzeit eines Berufssoldaten wird

    Auszug aus VGH Hessen, 17.05.2016 - 1 A 1949/14
    Der entgegenstehenden Auffassung des Verwaltungsgerichts Ansbach im Urteil vom 22. November 2011 - AN 15 K 11.00904 - vermöge das Gericht nicht zu folgen.

    Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Ansbach in seinem Urteil vom 22. November 2011 - AN 15 K 11.00904 - seien ungeachtet der Tatsache, dass das Urteil vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgehoben und die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 14. Mai 2014 - 2 B 96/13 - zurückgewiesen worden sei, auch für das vorliegende Verfahren relevant.

  • BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16

    Parlamentsvorbehalt; Ermächtigung zum Ausschluss von Beihilfeleistungen durch

    Auszug aus VGH Hessen, 17.05.2016 - 1 A 1949/14
    Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs, dessen Verletzung die Klägerin geltend macht, verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerwG, Beschluss vom 30. März 2016 - 5 B 11/16 -, juris, Rdnr. 20).
  • BVerwG, 22.03.2016 - 9 A 7.16

    Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung und Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Hessen, 17.05.2016 - 1 A 1949/14
    Ein Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs liegt erst dann vor, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen klar ergibt, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 22. März 2016 - 9 A 7/16 u.a. -, juris, Rdnr. 4 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 1 A 335/14

    Erstattung der Gewährung des Ausbildungsgeldes und der weiteren Kosten der

    Auszug aus VGH Hessen, 17.05.2016 - 1 A 1949/14
    Dementsprechend wird auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 49 Abs. 4 SG im Hinblick auf den Sanktionscharakter der Erstattungspflicht und die Nichtanerkennung von Zeiten der Ausbildung zum Facharzt als Abdienzeiten auf den Soldaten auf Zeit betreffenden Fall des § 56 Abs. 4 SG übertragen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 24. Februar 2016 - 1 A 335/14 -, juris, Rdnr. 58).
  • VGH Hessen, 09.07.1998 - 13 UZ 2357/98

    Zulassung der Berufung: Darlegung des Zulassungsgrundes der besonderen

    Auszug aus VGH Hessen, 17.05.2016 - 1 A 1949/14
    Zur Darlegung der vorgenannten Voraussetzungen hat der Antragsteller darzutun, hinsichtlich welcher aufgrund der erstinstanzlichen Entscheidung auftretenden Fragen sich besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten ergeben sollen und worin die aus seiner Sicht vorliegende besondere tatsächliche oder rechtliche Problematik im Einzelnen bestehen soll (zum Ganzen Hess. VGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - 13 UZ 2357/98 -, juris, Rdnr. 6).
  • VGH Bayern, 04.01.2016 - 10 ZB 13.2431

    Erlöschen eines assotiationsrechtlichen Aufenthaltsrechts

    Auszug aus VGH Hessen, 17.05.2016 - 1 A 1949/14
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ist nur dann den Anforderungen des § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist und darlegt, warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (Bay. VGH, Beschluss vom 4. Januar 2016 - 10 ZB 13.2431 -, juris, Rdnr. 13 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.1997 - 11 B 484/97

    Zulassung eines Rechtsmittels; Schwierigkeiten einer Rechtssache;

    Auszug aus VGH Hessen, 17.05.2016 - 1 A 1949/14
    Die schwierigen Fragen müssen entscheidungserheblich sein (OVG NRW, Beschluss vom 14. April 1997 - 11 B 484/97 -, juris, Rdnr. 2).
  • VGH Hessen, 05.05.2015 - 1 A 409/15

    Erstattung von Ausbildungskosten

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 18.05

    Soldat auf Zeit; Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Ausscheiden aus dem

  • VG Gelsenkirchen, 08.09.2014 - 1 K 623/13

    Soldat, Soldat auf Zeit, Entlassung, Studium, Verpflichtung, Kosten, Erstattung,

  • VG Karlsruhe, 26.10.2016 - 4 K 782/14

    Rückforderung von Ausbildungsgeld und Kosten der Fachausbildung bei vorzeitigem

    Sowohl die Formulierungen des Gesetzgebers als auch der dargestellte Zweck der Regelungen in § 49 Abs. 4 SG bzw. § 56 Abs. 4 SG entsprechen sich, wie sich insbesondere auch aus der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 9/1897, S. 12 und S. 17) ergibt (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17.05.2016 - 1 A 1949/14.Z - juris Rn 21, 22).

    69 Auch die Zinshöhe von 4 % kann nicht beanstandet werden (so auch die überwiegende Rechtsprechung, vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 17.05.2016 - 1 A 1949/14.Z - juris Rn 25; Niedersächsische OVG, Urteil vom 26.04.2016, aaO, juris Rn 141 bis 144; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.06.2015 - 1 A 930/14 - juris Rn 63 bis 67; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.2015, aaO, Rn 60).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 1 A 795/14

    Soldat auf Zeit; Sanitätsoffizier; Ernennung zum Beamten; Erstattung;

    So schon das Senatsurteil vom 1. Juni 2015- 1 A 930/14 -, juris, Rn. 28 bis 30; ebenso Hess. VGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2015- 1 A 409/15.Z -, juris, Rn. 15 f., und vom 17. Mai 2016 - 1 A 1949/14.Z -, juris, Rn. 24; abweichend, aber nicht überzeugend nur Schl.-H. VG, Urteil vom 6. März 2014 - 12 A 130/13 -, juris, Rn. 29 ff. (nachgehend: Schl.-H. OVG, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 2 LA 29/14 -, in dem der Zulassungsantrag der Beklagten aus Gründen unzureichender Darlegung abgelehnt wurde).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2016 - 1 A 829/14

    Rückforderung des einem Sanitätsoffizier-Anwärter aus Anlass eines während seines

    So schon das Senatsurteil vom 1. Juni 2015- 1 A 930/14 -, juris, Rn. 28 bis 30; ebenso Hess. VGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2015- 1 A 409/15.Z -, juris, Rn. 15 f., und vom 17. Mai 2016 - 1 A 1949/14.Z -, juris, Rn. 24; abweichend, aber nicht überzeugend nur Schl.-H. VG, Urteil vom 6. März 2014 - 12 A 130/13 -, juris, Rn. 29 ff. (nachgehend: Schl.-H. OVG, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 2 LA 29/14 -, in dem der Zulassungsantrag der Beklagten aus Gründen unzureichender Darlegung abgelehnt wurde).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 1 A 2104/14

    Erstattung gewährten Ausbildungdgeldes durch einen Sanitätsoffizier-Anwärter nach

    So schon das Senatsurteil vom 1. Juni 2015- 1 A 930/14 -, juris, Rn. 28 bis 30; ebenso Hess. VGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2015- 1 A 409/15.Z -, juris, Rn. 15 f., und vom 17. Mai 2016 - 1 A 1949/14.Z -, juris, Rn. 24; abweichend, aber nicht überzeugend nur Schl.-H. VG, Urteil vom 6. März 2014 - 12 A 130/13 -, juris, Rn. 29 ff. (nachgehend: Schl.-H. OVG, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 2 LA 29/14 -, in dem der Zulassungsantrag der Beklagten aus Gründen unzureichender Darlegung abgelehnt wurde).
  • VGH Hessen, 21.09.2022 - 1 A 417/19

    Zur Anwendbarkeit des Hessischen Erstattungsgesetzes

    Die schwierigen Fragen müssen entscheidungserheblich sein (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Mai 2016 - 1 A 1949/14.Z -, juris Rn. 27).
  • VG Schleswig, 16.01.2020 - 12 A 245/18

    Änderung der Rechtslage durch Rechtsprechungsänderung bei Dauerverwaltungsakten

    Wie die Klägerin selbst ausführt, war es einhellige Auffassung in der Rechtsprechung der Obergerichte, dass im Rahmen einer Stundungsvereinbarung nach § 56 Abs. 4 SG Zinsen erhoben werden dürfen (BayVGH, Beschluss vom 19.05.2015 - 6 ZB 14.1841 - juris Rn. 21; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.07.2016 - 4 S 2237/15 - juris Rn. 46; Thüringer OVG, Urteil vom 12.11.2015 - 2 KO 171/15 - juris Rn. 33; Hamburgisches OVG, Urteil vom 18.07.1997 - Bf I 23/95 - juris Rn. 38; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.06.2015 - 1 A 930/14 - juris Rn. 62; Hessischer VGH, Beschluss vom 17.05.2016 - 1 A 1949/14.Z - juris Rn. 25).
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